AGB Verbraucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen der InDemand Printing GmbH für Verbraucher


§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen 
  
(1)    Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der InDemand Printing GmbH, Niederstraße 3, 40789 Monheim (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2)    Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
  
(3)    Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. 
  
§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite
 
(1)    Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
 
(2)    Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3)    Um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar. 

(4)    Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben.
  
§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen 

(1)    Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2)    Zur Rechtswirksamkeit bedürfen verbindliche Angebote des Auftragnehmers der Textform.

(3)    Der Vertrag kommt zustande, indem der Aufraggeber das Angebot des Auftragnehmers annimmt. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme spätestens mit Zahlung des in der Rechnung des Auftragnehmers ausgewiesenen Betrags.

§ 4 Preise, Gratisware 
  
(1)    Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.

(2)    Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
 
(3)    Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.

(4)    Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren [oder wenn der Auftraggeber die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin liefert], kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen. 

(5)    Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.

(6)    Wenn Sie von seinem Widerrufsrecht nach § 5 dieser AGB Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
  
§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular 
  

 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (InDemand Printing GmbH, Niederstraße 3, 40789 Monheim, Telefon: 02173/2757070, E-Mail: widerruf@idprinting.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.  

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

— An InDemand Printing GmbH, Niederstraße 3, 40789 Monheim, E-Mail: widerruf@idprinting.de 

Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*) 

— Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

— Name des/der Verbraucher(s) 

— Anschrift des/der Verbraucher(s) 

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

— Datum 

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen: 
    
a.)    Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; 
b.)    Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber 
  
(1)    Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
 
(2)    Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen. 
  
§ 8 Lieferung und Leistungszeit 
  
(1)    Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.

(2)    Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
 
(3)    Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.

(4)    Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. 
  
§ 9 Periodische Arbeiten 
  
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 
  
§ 10 Versand 
  
(1)    Äußert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Wunsch, dass er Versand verzögert wird, und kommt der Auftragnehmer diesem Wunsch nach, so geht die Gefahr für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vereinbarung des verzögerten Liefertermins darauf ausdrücklich in Textform hingewiesen hat.
 
(2)    Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
  
§ 11 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung 
  
(1)    Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.

(2)    Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 12 verlangen.
 
(3)    Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber.

(4)    Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Mangel beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.
 
(5)    Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Bestellwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.
 
(6)    Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht als Mangel beanstandet werden.

(7)    Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Aufragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen von Mängeln anerkannt.

(8)    Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
 
(9)    Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
 
(10)    Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der Aufragnehmer übernimmt für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, keinerlei Haftung. Insbesondere sind von diesem Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
 
(11)    Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
 
(12)    Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt werden.

(13)    Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.
 
(14)    Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeber zu.

(15)    Mängelansprüche verjähren - vorbehaltlich der Regelung in Satz 3 und in Abs. 16 - in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 12.
 
(16)    Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat.

§ 12 Haftung auf Schadensersatz 
  
(1)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 12 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(2)    Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3)    Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(4)    Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5)    Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6)    Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.

§ 13 Eigentumsvorbehalt 
  
(1)    Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware oder der beim Auftragnehmer eingelagerten und zu verarbeitenden Waren des Auftraggebers bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftragnehmers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
 
(2)    Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  
§ 14 Zahlung 
  
(1)    Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten) sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. 

(2)    Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. 

(3)    Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.

(4)    Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.

(5)    Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(6)    Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks, Wechsel oder die Annahme von anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Währungen als dem Euro erfolgt immer nur erfüllungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

(7)    Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(8)    Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.

(9)    Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
  
§ 15 Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte Dritter 
 
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei. 
  
§ 16 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte des Auftragnehmers 
  
(1)    Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2)    Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

(3)    Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
  
§ 17 Geheimhaltung 
  
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
  
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen 
  
(1)    Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.

(2)    Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
 
(3)    Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
 
(4)    Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
 
(5)    Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst weitergegeben.
 
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen  
   
(1)    Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt. 
 
(2)    Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich. 
  
(3)    Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. 
  
(4)    Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, Proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden. 
  
(5)    Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst weitergegeben. 

§ 19 Postfertigmachen von Aussendungen (Lettershop-Leistungen)

(1)    Das Konfektionieren und die Auslieferung von Aussendungen erfolgt durch uns in branchenüblicher Weise.

(2)    Anfallende Portokosten werden von uns als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin einem unserer Konten unter Angabe des Verwendungszwecks unwiderruflich gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren, ggf. auch Nachforderungen der Post wegen Gewichtsüberschreitungen, werden nach  Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechung mit der Portopauschale verrechnet.

(3)    Materialbeistellungen
a.)    Vom Auftraggeber zu beschaffende Materialien (z. B. Drucksachen) sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Die Materialien werden bei uns weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen. Zum Ausgleich von Auflagedifferenzen und Rückverlusten, z. B. beim Postfertigmachen, ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % erforderlich.
b.)    Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z. B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
c.)    Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit  der beigestellten Materialien befreien uns von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit beigestellter Materialien berechtigt uns, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. 
d.)    Restmaterial von Aussendungen wird von uns nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Restemeldung etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge werden wir den Auftraggeber bei Bekanntgabe der Restemeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restematerial und auch von Druckvorlagen, Manuskripten, Unterlagen sowie anderer vom Auftraggeber gelieferten Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Auftraggeber.
e.)    Für schuldhafte Versand- und Kuvertierungsfehler haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haften wir nur bis zur Höhe des Material- oder Herstellungswertes.

§ 20 Fulfillment (Lagerhaltung, Kommissionierung, Konfektionierung)

(1)    Der Auftragnehmer hat die Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erfüllen und erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
a.)    Übernahme der Verpackung verschiedenster Versandgüter sowie ggf. des Versandes und der Beförderung
b.)    Übernahme der Verarbeitung von Waren des Auftraggebers zzgl. Verpackung zum Versand

(2)    Die zu diesem Zweck bei Auftragnehmer eingelagerten Waren des Auftraggebers werden in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen eingelagert. Die vom Auftraggeber zur Verarbeitung oder Verpackung zur Verfügung gestellte Ware wird so behandelt, als würde sie zu diesem Zweck in einem Außenlager des Auftraggebers gelagert und/oder verarbeitet. Zu diesem Zweck verpflichtet sich Der Auftragnehmer, geeignete betriebseigene oder fremde Lagerräume bereitzuhalten und diese mit geeigneten Schutzmaßnahmen gegen Verlust, Verderb oder Beschädigung sowie Erhaltung und Bewahrung zu schützen.

(3)    Ausgeschlossene Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer besonders darauf hinzuweisen, wenn nachfolgende Güter Gegenstand des Verpackungs- bzw. Verarbeitungs- und Verpackungs-auftrages werden sollen: Feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für Personen befürchten lassen; Güter, die dem schnellen Verderb oder der Fäulnis ausgesetzt sind; Güter, die -wie etwa Lebensmittel- geeignet sind, Ungeziefer anzulocken; Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, echte Teppiche; Lebende Tiere und Pflanzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Lagerung dieser Güter abzulehnen.  

(4)    Durchführung der Arbeiten
Der Auftraggeber ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Lagerräume zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes und gegen die Wahl des Lagerraumes muß er unverzüglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so bestätigt er, daß die Wahl des Lagerraums und die Unterbringung unter Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters erfolgt ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Geschäftsstunden des Auftragnehmers in Begleitung eines Beauftragten der Firma das Lager zu betreten, wenn der Besuch vorher vereinbart ist.

(5)    Pfandrecht des Auftragnehmers
a.)    Der Auftragnehmer hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihm aus dem Verpackungs-/Verarbeitungsvertrag zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern. Das Pfandrecht kann auch wegen unbestrittener Forderungen aus anderen Aufträgen geltend gemacht werden.
b.)    Macht der Auftragnehmer von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinem Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermins die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers. Die Pfandversteigerung darf nicht vor Ablauf eines Monats nach ihrer Androhung erfolgen.

(6)    Haftung
Einen Vermögensschaden infolge des Verlustes oder Beschädigung der eingelagerten und zu verarbeitenden Ware, Vermögensschäden infolge Falschauslieferung oder verspäteter Auslieferung, Vermögensschäden infolge falscher Beratung oder sonstige Vermögensschäden ersetzt der Auftragnehmer nicht, es sei denn, ihm kann der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gemacht werden. Sofern Der Auftragnehmer neben Verpackung/Verarbeitung sowie Bereitstellung zum Versand auch den Versand übernimmt, scheidet eine Haftung aus, da der Versand behandelt wird, wie wenn es sich um Werkverkehr des Auftraggebers handelt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, entstanden infolge höherer Gewalt, durch Verschulden des Auftraggebers oder seines Weisungsberechtigten, durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügung von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme, durch Kernenergie, durch radioaktive Stoffe, an Sachen, die durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind. Der Auftragnehmer kann sich auf vorstehende Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern sie der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, entstanden durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündende, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere, infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Lagergutes, wie z. B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur, Oxidation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Warengutes, sofern der Auftrag-nehmer es nicht ein- oder ausgepackt hat, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß der Schaden durch Behandlung der Firma eingetreten ist. Schäden an bzw. Verlusten von Gegenständen von außergewöhnlichem Wert, wie z. B. Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Dokumente, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Antiquitäten, Sammlerstücke, es sei denn, die Sachen sind vom Auftraggeber vorher in einer Liste als wertvoll gekennzeichnet worden, Funktionsschäden an Rundfunk, Fernsehen, ähnlichen Geräten, Schäden an lebenden Pflanzen oder lebenden Tieren. Der Auftragnehmer kann sich auf diese Haftungsausschlüsse nicht berufen, sofern sie der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes trifft.
 
§ 21 Versicherung

(1)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu verpackenden bzw. verpackten Güter und/oder zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Waren, übergebenen Manuskripten, Originalen, Datenträgern aller Art, Papieren, lagernden Drucksachen, Werbemittel oder sonstigen eingebrachten Sachen ordnungsgemäß zu versichern (z.B. Transport-, Lager-, Feuerversicherung) und zwar auf seine Kosten, wie wenn die Ware in seinem Lager gelagert würde. Die Räumlichkeiten des Auftragnehmers sind insofern als Außenlager des Auftraggebers anzusehen. 

(2)    Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an den übergebenen und bei ihm eingelagerten Waren oder sonstigen Produkten des Auftraggebers, welche durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschaden oder sonstige schädigende Ereignisse entstehen, gleichgültig welcher Art, Dauer und Herkunft und welchen Umfanges die Einwirkung ist. 

(3)    Soweit wir für den Auftraggeber eine Versicherung abschließen sollen, ist hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen. Der Auftraggeber trägt die damit verbundenen Aufwendungen gesondert.
  
§ 22 Schlussbestimmungen 
 
(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 
 
(2)    Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.  
   
 
Monheim, 24.03.2016


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